Betreuungsweisungen bei bestimmten Themenkreisen

 

Ein weiterer neuer Themenbereich des Vereins für Jugendhilfe ist die Unterstützung der Jugendgerichtshilfe im Rahmen von Betreuungen (Kurzbetreuungen), die einen ganz bestimmten Themenkreis umfassen. Ähnlich wie bei den Beratungsgesprächen geht es hierbei nicht um tiefergehende Verhaltensänderungen, sondern um Unterstützung und Begleitung der Klienten bei gezielten Problembereichen.

 

Es ist in der Vergangenheit aufgefallen, dass im Rahmen der Betreuungsweisung oft größere Themenkreise und Probleme ans Tageslicht gekommen sind, als zu Beginn der Betreuung vorauszusehen war.

 

Wenn jedoch erkennbar ist, dass die Klienten eine kurzzeitige Unterstützung bei der Bewältigung von Problemen brauchen, ist in diesem Fall die Möglichkeit gegeben, eine zeitlich klar umrissene Betreuungshilfe anzubieten. Diese umfasst maximal drei Monate und ist zu einem konkreten Problemkreis angedacht. Als Beispiel könnte hier genannt werden, die Kontaktaufnahme zur Drogenberatungsstelle, intensive Wohnungssuche oder Kontakt zur Schuldnerberatung.

 

Aber hier ist eindeutig klarzustellen, dass dies nicht den Rahmen einer Betreuungsweisung annehmen kann, sondern in der Tat kurzfristige und zeitlich begrenzte Unterstützung bietet