Die Jugendgerichtshilfe (JGH)
Für junge Menschen zwischen 14 und 21 Jahren.
Bei Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende bietet die Jugendgerichtshilfe der Stadt Aachen schnell und vertraulich Beratung und Hilfe an.
Jugendgerichtshelfer*innen sind Mitarbeiter des Jugendamtes. Sie stehen jungen Beschuldigten und ihren Eltern mit Rat und Tat zur Seite.
Auf Fragen, wie zum Beispiel: „Was passiert mit mir im Gerichtssaal?“, „Welche Strafe erwartet mich?“ „Bin ich jetzt vorbestraft?“ können die Jugendgerichtshelfer*innen Antworten geben.
Der JGH ist die pädagogische Komponente im Rahmen eines Strafverfahrens zugedacht. Nach ausführlichen Gesprächen beurteilen die Jugendgerichtshelfer die Reife und Persönlichkeit der Beschuldigten und geben in der Gerichtsverhandlung Stellungnahmen ab mit Vorschlägen für geeignete pädagogische Maßnahmen.
Die JGH der Stadt Aachen und der Städteregion führen gemeinsam soziale Trainingskurse zu verschiedenen Themenschwerpunkten wie z.B. Sucht, Eigentum, Verkehr, Gewalt oder Umgang mit Geld durch.
Die Jugendgerichtshilfe ist ein Kooperationspartner des Vereins für Jugendhilfe. Junge Menschen, welche sich in schwierigen Lebenslagen befinden, können durch den Verein einen ehrenamtlichen Betreuer an die Seite gestellt bekommen, welcher ihnen hilft, wieder „Boden unter die Füße“ zu bekommen und künftige Straftaten zu vermeiden. Diese Betreuung kann sowohl auf Wunsch des Betroffenen angeboten werden (freiwillig) als auch aufgrund einer richterlichen Weisung.
Weitere Aufgaben der Jugendgerichtshilfe sind z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Haftbesuche, haftvermeidende Maßnahmen anregen, weiterführende Hilfen z.B. durch das Jugendamt oder die Suchthilfe vermitteln.