Einmalige Sach- und Finanzhilfen

Grundprinzip des Vereins für Jugendhilfe e. V. war und ist es, schnell, unabhängig und unkonventionell in unterschiedlichsten Problemlagen Hilfe zu leisten und vor allem da zu unterstützen, wo es keine öffentliche Förderung gibt.

 

Jedwede Form finanzieller Unterstützung ist denkbar. Es haben sich jedoch im Laufe der Jahre gewisse „Standardhilfen“ herausgebildet, die sich jedoch auch durch gesellschaftliche und politische Veränderungen, z.B. das Teilhabepaket, immer wieder verändern.

 

 Die Besonderheit bei dieser Art von Hilfen ist es, dass die Betroffenen selber keine Anträge stellen können. Antragsberechtigt sind ausschließlich die betreuenden Fachkräfte.

 

Hilfesuchende werden in der Regel zu Eigenleistungen herangezogen, so dass meist „lediglich“ Zuschüsse zu den Leistungen gezahlt werden. Sind andere Vereine oder Institutionen beteiligt, wird eine Mitfinanzierung eingefordert.